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Gelsenkirchen – 16. November 2020

Kurz-Überblick zum Kodieren von SARS-CoV-2

Die KBV hat auf einer Seite die häufigsten Fälle in Verbindung mit SARS-CoV-2 grafisch dargestellt und mit den jeweiligen ICD-10-Kodes versehen.

Dabei wird zwischen COVID-19 asymptomatsichen und symptomatischen Personen unterschieden. Bundesweite Vorgaben für die Kodierung gibt es nur für symptomatische Patienten. Für Arzneimittel und Medizinprodukte sollen weitere Kodes folgen, unter anderem, um Zusammenhänge mit einer vorausgegangenen Erkrankung an SARS-CoV-2 abzubilden.

Übersichtsschema der KBV

Überblick der KBV: Test auf SARS-CoV-2 in der Praxis