
Gelsenkirchen – 17. Februar 2021
PCR-Verfahren auf das Coronavirus wieder für alle zugänglich
Die Bundesregierung hat die Coronavirus-Testverordnung angepasst, so dass alle Menschen mit typischen Symptomen wieder im PCR-Verfahren auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden können. Die Labore in Deutschland bewerten die diese Entscheidung zur Anpassung der Testverordnung als positiv.
Als Grund für die Änderung gilt, dass die medizinischen Labore wieder über ausreichend Testkapazitäten verfügten. Für die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) bestand und besteht „kein Zweifel“, dass seitens der fachärztlichen Labore ausreichend PCR-Testkapazitäten zur Verfügung stehen, wie es für die breite und anlassbezogene Testung entsprechend der Nationalen Teststrategie erforderlich sei. Dazu erklärte Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM: „In dieser Woche stehen abermals rund 1,9 Millionen Tests hierfür bereit.“
In der aktuellen, ermutigenden Phase der Pandemieeindämmung – die Inanspruchnahme der SARS-CoV-2-PCR-Testungen sank erneut (Um fünf Prozent von 948.114 (KW 5) auf 902.494 (KW 6)), gleichzeitig stellte sich die Rate positiver SARS-CoV2-PCR-Befunde als weiter rückläufig dar – ist eine Nachuntersuchung Infizierter auf das Vorliegen der leichter übertragbaren Varianten B.1.1.7 und B.1.351 dementsprechend wichtig, erklärte Müller. Entsprechend den RKI-Testkriterien müsse mittels PCR breit und niedrigschwellig getestet werden.
„Dazu ist es dringend erforderlich, bei Verdachtsfällen, Kontaktpersonen und insbesondere bei Symptomen unabhängig vom Schweregrad, einen Abstrich für die SARS-CoV-2-PCR-Diagnostik zu nehmen. Nur dann ist eine Nachtestung auf das Vorliegen von Varianten möglich“, so Müller.